Reha-Sport


 

Der Rehasport-Verein im Hcc wurde am 11.03.2008 gegründet. Der Verein hat seit seinem Gründungsjahr seine Mitlgliederzahlen um 600% steigern können und ein Ende der Zusammenarbeit und erfolgreichen Behandlung der Betroffenen ist nicht abzusehen.

Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Ausdauer, Kraft, Flexibilität und Koordination der Betroffenen zu verbessern und sie auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX.

Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahme reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind verknüpft mit der jeweiligen Indikation. Die Verordnung muss durch eine Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch den zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten über 18 Monate
  • 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)

Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten verordnet werden.